Apotheke oder tierärztliche Hausapotheke zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr melden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine Apotheke betreiben, brauchen Sie eine Betäubungsmittel-Nummer. Diese können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Damit können Sie auch am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine eigene tierärztliche Hausapotheke betreiben.
Folgende Einrichtungen müssen ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr melden:
- Einzelapotheken
- Verbundapotheken
- Krankenhausapotheken
- Tierärztliche Hausapotheken
Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Betäubungsmittelnummer zugewiesen:
- Bei Neugründungen erhalten Sie grundsätzlich eine neue Betäubungsmittelnummer.
- Nachfolgerinnen oder Nachfolger einer bereits bestehenden Apotheke erhalten in der Regel die Betäubungsmittelnummer der Vorgängerin oder des Vorgängers.
- Als Betreiberin oder Betreiber einer Verbundapotheke erhalten Sie jeweils Betäubungsmittelnummern für Ihre Haupt- und Filialapotheken.
- Tierärztinnen und Tierärzte erhalten grundsätzlich eigene Betäubungsmittelnummern. Das gilt auch bei der Übernahme einer bestehenden tierärztlichen Hausapotheke.
Wenn Sie bereits eine Betäubungsmittelnummer besitzen, müssen Sie dem BfArM Änderungen melden. Folgende Änderungen müssen Sie melden:
- Neugründung
- Wechse der Betreiberin oder des Betreibers
- Änderung der Rechtsform
- Änderung des Namen der Apotheke oder der Betreiberin oder des Betreibers
- Änderung der Anschrift der Apotheke oder der Betreiberin oder des Betreibers
- Schließung
- Verzicht der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr
Wenn Sie mehrere Apotheken betreiben, müssen Sie zusätzlich folgende Änderungen melden:
- die Umwandlung von Haupt- in Filialapotheke
- die Umwandlung von Filialapotheke in Hauptapotheke
Wenn Sie eine Krankenhausapotheke leiten, müssen Sie zusätzlich Folgendes melden:
- die Änderung des Namens oder der Anschrift der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters
- den Wechsel einer Apothekenleiterin oder eines Apothekenleiters