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Hausschlachtung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblicher Schlachthofes verstanden..

Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.

 Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Gehegewild
  • Ziegen und andere Paarhufer,
  • Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südwestpfalz - Veterinärwesen und Landwirtschaft

Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 22 65
66930 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 6331 809-0
+49 6331 809-108
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