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mixins.searchInfo_searchTermBei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

Ihr Personalausweis abläuft,

  • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Sie in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.1 - Bürgerbüro, Bildung und Standesamt

Anfragen und Terminvereinbarung auch unter: 

Bürgerbüro: einwohnermeldeamt@vgtw.de

Standesamt: standesamt@vgtw.de

Friedhof: friedhofsverwaltung@vgtw.de

Schulverwaltung und Kita: bildung@vgtw.de

Ordnungsamt: ordnungsamt@vgtw.de

Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06334 441-161
06334 441-111

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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