Kirchenaustritt Erklärung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinGebühr für den Kirchenaustritt
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
18.01.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste
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- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Aufhebung der Ehe
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Bürgermeisterwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Geburt anzeigen
- Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
- Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
- Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Leichenpass beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular für Sterbeurkunde beantragen
- Namensänderung
- Sterbefall Bescheinigung über Anzeige beantragen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbefall im Ausland beurkunden von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Todesbescheinigung ausstellen
- Vaterschaftsfeststellung Beratung erhalten
- Vorname ändern
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