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Altenpflegeausbildung durch Ausgleichsverfahren fördern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens, das im Jahre 2004 eingeführt wurde, ist es, dass alle Altenpflegeeinrichtungen im Land, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, ihren Beitrag zur Finanzierung der Ausbildungskosten leisten.

Alle Einrichtungen zahlen in den sogenannten „Ausgleichspool“ ein, aus dem die ausbildenden Einrichtungen Zahlungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen erhalten. Durch dieses Verfahren werden Wettbewerbsnachteile für die ausbildenden Einrichtungen vermieden, da diese durch einen einheitlichen Ausgleichsbetrag pro Tag nicht teurer sind als Einrichtungen, welche nicht oder nur in geringem Umfang ausbilden und mit ihnen im direkten Wettbewerb stehen.

Am Ausgleichsverfahren sind im Jahre 2017 rund 1.280 vollstationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie nicht als Pflegeeinrichtung zugelassene sonstige Einrichtungen beteiligt. Sie zahlen im Kalenderjahr 2017 einen Ausgleichsbetrag von insgesamt rund 30,7 Millionen Euro, die an die ausbildenden Einrichtungen für die von ihnen gezahlten Ausbildungsvergütungen erstattet werden. Vollstationären, teilstationären und nicht als Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden 50 % der tatsächlichen Ausbildungsvergütung pro Schülerin und Schüler, ambulanten Pflegeeinrichtungen 80 % erstattet.

Dieses Umlagevolumen in Höhe von insgesamt rund 30,7 Millionen Euro wird nach gleichmäßigen Grundsätzen auf die Einrichtungen verteilt. Bei einem vollstationären Platz beträgt dieser Betrag bei einer Auslastung von 95 v. H. im Kalenderjahr 2017 2,09 Euro pro Tag und Person, bei einem teilstationären Platz bei einer Auslastung von 60 v. H. 1,19 Euro pro Tag und Person. Die ambulanten und nicht als Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeeinrichtungen können demgegenüber die von ihnen erhobenen Ausgleichsbeträge über einen prozentualen Zuschlag auf die Pflegeleistungen in Höhe von 3,1581 v. H. im Kalenderjahr 2017 refinanzieren.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Aufgaben des Landesamtes:

Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung werden vielfältige Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsvollzugs wahrgenommen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

Qualitätssicherung im sozialen Bereich

  • Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
  • Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) für Einrichtungen der Altenhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Vergütungsangelegenheiten/-verhandlungen ; Geschäftsstelle der Vergütungskommissionen - Verhandlungen zur Festsetzung neuer Vergütungssätze für Einrichtungen –
  • Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Viertes und Elftes Buch - (SGB IV / XI); Festsetzung und Eintreibung von Bußgeldern nach dem Pflegeversicherungsrecht
  • Maßnahmen nach dem Maßregelvollzugsgesetz; Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Vergütung der Einzelfallleistungen
  • Grundsatzangelegenheiten Tarifregister und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)

Kinder, Jugend und Familie

  • Anregung, Förderung im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes, der Erziehung in der Familie und des Pflegekinder- und Adoptionswesens; Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • Psychologisches Beratungswesen, Unterstützung und Beratung der Jugend- und Sozialämter sowie der Träger der freien Wohlfahrtspflege
  • Überörtlicher Träger der Jugendhilfe; Beratung der Jugendämter und anteilige Kostenerstattung bei Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, Heimaufsicht nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
  • Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"; Bewilligung von Hilfen
  • Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum; Berufspraktikum für Sozialarbeiter/-pädagogen, staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen
  • Kindertagesstättenaufsicht;
  • Umsetzung des Bundesprogramms Kinderbetreuungsausbau in Rheinland-Pfalz
  • Aufgaben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG)
  • Projekt "Netzwerk Familienbildung"
  • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
  • Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
  • Programm "(R)AUSwege aus dem Extremismus" - Beratung und Hilfen für Aussteigewillige in Rheinland-Pfalz
  • Prävention der Glücksspielsucht und Hilfeangebote für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörigen in Rheinland-Pfalz
  • Landesstelle unbegleitete minderjährige Ausländer
  • Verbraucherinsolvenzverfahren - Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen

Gesundheit und Pharmazie

  • Öffentliches Gesundheitswesen; Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
  • Beruferecht der akademischen und nichtakademischen Heilberufe: Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe und nach dem Psychotherapeutengesetz, Überprüfung ausländischer Berufsqualifikationen, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Landesprüfungsamt; Organisation und Durchführung der Prüfungen für Studierende der Medizin, der Pharmazie, der Psychotherapie und Zahnheilkunde sowie Anerkennung von Studienleistungen
  • Aufsicht über die Bezirksärztekammern einschließlich Versorgungseinrichtungen; Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten sowie Aufsichtsfunktionen über landesunmittelbare soziale Versicherungsträger und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
  • Medizinische Begutachtung als Grundlage für staatliche Hilfen
  • Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
  • Überwachung des Arzneimittelverkehrs und der Tierarzneimittel und des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten, Apothekenüberwachung
  • Erteilung von Zertifikaten für den Export von Arzneimitteln in das Ausland oder für die Registrierung von Arzneimitteln im Ausland

Soziales

  • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen - insbesondere Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege - an behinderte Menschen in Heimen, Gewährung von Hilfen in Einrichtungen an Personen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
  • Überörtliche Betreuungsbehörde; Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG); Einzelfallförderung im Bereich des betreuten Wohnens
  • Integrationsamt; begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einschließlich Fragen der Rehabilitation sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Institutionelle Förderung der Integrationsfachdienste
  • Clearingstellen für suchtkranke Menschen

Soziales Entschädigungsrecht und Feststellungsverfahren nach dem SGB IX

  • Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungsberechtigte nach den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären, insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz (Verbrechensopfer) und dem Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte)
  • Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

Weitere Aufgaben:

Der Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz und der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind dem Landesamt organisatorisch zugeordnet.

Das Landesamt hat die vier Dienstorte Mainz, Koblenz, Landau und Trier. Dort werden die verschiedenen Aufgaben des Landesamtes bürgernah in der jeweiligen Region wahrgenommen. Dienstsitz des Landesamtes ist Mainz. Dem Landesamt nachgeordnet sind die drei Landesschulen für Sinnesbehinderte.

Rheinallee 97-101
55118 Mainz
+49 6131 967-0
+49 6131 967-310
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