Beistandschaft
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
14.05.2019
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm gehört zum Landkreis Mainz-Bingen und umfasst die Stadt Nieder-Olm sowie die Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim in Rheinhessen, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim.
Besucheranschrift
55268 Nieder-Olm
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr
00.00.KVMZ.01.13.01.01 Beistandschaften
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Beistandschaften Jugendamt Mainz-Bingen
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online