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mixins.searchInfo_searchTermSammelentsorgungsnachweis genehmigen lassen

Sammelentsorgungsnachweis genehmigen lassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.

Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und an Ihrer Anfallstelle entstehen weniger als 20 t pro Jahr und Abfallart? Sie können die Entsorgung über einen Sammelnachweis eines Beförderers organisieren und brauchen als Erzeuger nicht am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen, denn das elektronische Verfahren wird in diesem Fall vom Beförderer geführt, der sich den Sammelentsorgungsnachweis hat genehmigen lassen.

Neben der Nachweispflicht gibt es in Rheinland-Pfalz noch zusätzlich eine Andienungspflicht für gefährliche Abfälle.

Die Andienungspflicht wird im Rahmen der Behördlichen Bestätigung mit geprüft und beschieden.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR

Postanschrift 1355
55206 Ingelheim am Rhein
rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren unbekannt
Isaac-Fulda-Allee 2d
55124 Mainz
Bemerkung:
Innovationspark Kisselberg Mainz
rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren unbekannt
06132 787-7080Bemerkung:
BERATUNG
06132 787-7070Bemerkung:
GEBÜHREN
06132 787-7777Bemerkung:
Zentralfax AWB
AWB Mainz-Bingen onlineBemerkung:
Homepage Abfallwirtschaftsbetrieb

Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

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