Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Die Zuständigkeit liegt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende bei den (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.
Dies gilt auch, wenn Sie bereits im Inland Ausbildungsförderung erhalten oder nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen.
Weitere Informationen und das für Ihr Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
- Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
- Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
- beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester
- bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen
- Antrag auf Ausbildungsförderung
- Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
- Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
- Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
- Nachweise über Studiengebühren
Keine.
Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.
Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.
Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.03.33.02.08 Schüler-BAföG Stadt Worms
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55218 Ingelheim am Rhein
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Telefonanschluss der Zentrale
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Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
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Ansprechpartner
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen:
- Ausbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung
- Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler
- Ausbildungsförderung beraten
- Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
- Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
- BAföG für ein Studium beantragen
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
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00.00.KVMZ.03.33.02.06 Schüler-BAföG Landkreis Alzey-Worms
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55218 Ingelheim am Rhein
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00.00.KVMZ.03.33.02.01 Ausbildungsförderung (BAföG) für Studierende, Prakikanten, Schüler in Frankreich, Andorra und Monaco
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