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Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

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