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Bauüberwachung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.

Auch um der Bauaufsichtsbehörde eine Bauüberwachung zu ermöglichen, darf mit der Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben einschließlich des Aushubs der Baugrube u. a. erst dann begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt hat; dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung des Bauzustands durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Besichtigung ist auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn eine Bescheinigung auszustellen.

Wegen der Einzelheiten siehe:

Ihre zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.02.21.01.01 Bauaufsicht

Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
06132 787-1122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
Landkreis Mainz-Bingen online

Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht und Bauförderung

Dienstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Hinweis: Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

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