Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermVerlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstä-tigkeit für Freiberufler beantragen

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstä-tigkeit für Freiberufler beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen. 

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (zum Beispiel selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater).

Soweit erforderlich, müssen Sie aktuell nochmals eine Berufserlaubnis vorlegen.

Ihre zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.05.51.02.01 allgemeine Ausländerbehörde

Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
Georg-Rückert-Str. 11
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
06132 7875199Bemerkung:
Fax der Ausländerbehörde
Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
Landkreis Mainz-Bingen online

Bürgerbüro und Servicezeiten

Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Allgemeine Verwaltung

Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, 

Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen