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mixins.searchInfo_searchTermVerzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden

Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die Eltern ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine Adoption. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist eine Einwilligung des rechtlichen Vaters in die Adoption bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Hat der Vater dagegen einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt, ist über diesen Antrag vor der Adoption des Kindes zu entscheiden.

Ihre zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.01.13.01.01 Beistandschaften

Georg-Rückert-Str. 11
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
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Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
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