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mixins.searchInfo_searchTerm​​Approbation als Psychologischer Psychotherapeut beantragen​

​​Approbation als Psychologischer Psychotherapeut beantragen​

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. 

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. 

Ihre zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
+49 261 4041-1
+49 261 4041-407
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.