Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln (Viehhandelsunternehmen) oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren (Transportunternehmen) oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
benötigen Sie dafür eine Zulassung.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: zusätzlich den Ort der Sammelstelle
Für die Erteilung einer solchen Zulassung fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.
Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Widerspruch
Ihre zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.04.41.01.03 Tiergesundheit und Viehverkehr
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten
Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Position
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen:
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
- Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierseuchen
- Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung