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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

  • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
    eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
    Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
  • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
    über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
    (Hauptuntersuchungsbericht) und
  • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    bestehen.

Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.

Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:

  • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
  • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
  • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)

Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.

Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Bemerkung:
3 Minuten Fußweg vom Bahnhof
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Mutter- und Kindparkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
0613 27870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
0613 27871122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-Bingen onlineBemerkung:
Homepage des Landkreis Mainz-Bingen

Montag  09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Mittwoch 14:00-15:30 Uhr

Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

Freitag 09:00-12:00 Uhr

Hinweis:

Kreuzhof Nieder-Olm donnerstags 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

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