Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für Fahrerlaubnisse aus folgenden nicht EU- oder EWR-Staaten benötigen Sie keine Umschreibung:
- Albanien
- Andorra
- Bosnien und Herzegowina
- Französisch-Polynesien
- Gibraltar
- Guernsey
- Isle of Man
- Israel
- Japan
- Jersey
- Kanada
- Kosovo
- Moldau
- Monaco
- Namibia
- Neukaledonien
- Neuseeland
- Republik Korea
- Republik Nordmazedonien
- San Marino
- Schweiz
- Serbien
- Singapur
- Südafrika
- Taiwan
- Vereinigtes Königreich (UK)
- Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:
- Berufspendlerin oder -pendler
- Studentin oder Student
- Schülerin oder Schüler
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erscheinen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), für den es keine Ausnahmeregelung gibt.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland. Bedeutet:
- Sie wohnen mindestens 185 Tage im Jahr in derselben Wohnung.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ihre Fahrerlaubnis aus dem Drittstaat außerhalb der EU oder des EWR wird nach ihrem Umzug nach Deutschland noch 6 Monate anerkannt. Für eine weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr benötigen Sie eine in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubnis.
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
23.01.2023
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.05.52.01.02 Führerscheinstelle Bingen
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55411 Bingen am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Führerscheinstelle Bingen
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online
Öffnungszeiten
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/
Ansprechpartner
Adresse
55411 Bingen am Rhein
Telefon
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Fahrlehrer oder Fahrlehrerin; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
- Führerschein abgeben
- Führerschein freiwillig abgeben
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Führerschein ändern wegen Sehhilfe
- Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
- Führerschein – Direktversand
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Krankenkraftwagen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Mietwagen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Werkstattkarte erneuern
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
- Werkstattkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen
Adresse
55411 Bingen am Rhein
Telefon
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Fahrlehrer oder Fahrlehrerin; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
- Führerschein abgeben
- Führerschein freiwillig abgeben
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Führerschein ändern wegen Sehhilfe
- Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
- Führerschein – Direktversand
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Krankenkraftwagen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Mietwagen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Werkstattkarte erneuern
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
- Werkstattkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen
00.00.KVMZ.05.52.01.04 Führerscheinstelle Oppenheim
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
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Parkplätze
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55276 Oppenheim
Gebäudezugänge
Parkplätze
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Telefonanschluss der Zentrale
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