Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermRote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen

Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen oder Munition. Sie kann ausschließlich von Waffensammlern oder Waffensachverständigen (s. „Verwandte Themen“) beantragt werden. Waffensammler sind Personen, die glaubhaft machen können, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung benötigen. Kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu sammeln, müssen Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sein sowie
  • Ihr Bedürfnis nachweisen,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzen,
  • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie
  • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

nachweisen.

Ihre zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde

Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
Georg-Rückert-Str. 11
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
06132 787-1122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
Landkreis Mainz-Bingen online

Bürgerbüro und Servicezeiten

Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Allgemeine Verwaltung

Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, 

Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen