Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWollen Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen für einen schießsportlichen Verein erwerben, können Sie beantragen, dass die hierfür erforderliche Waffenbesitzkarte nicht Ihnen persönlich, sondern dem Verein ausgestellt wird.
Sie müssen hierfür eine verantwortliche Person benennen, die waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet sein muss sowie die erforderliche Sachkunde nachweisen kann. Diese Person muss nicht vertretungsberechtigt sein, d.h. beispielsweise kein Mitglied des Vorstands. Scheidet die verantwortliche Person aus dem Verein aus, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen und innerhalb von 2 Wochen eine neue verantwortliche Person benennen. Ansonsten entzieht Ihnen die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte).
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu erwerben und zu besitzen, muss der Verein Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein und im Vereinsregister eingetragen sein. Außerdem müssen Sie die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen. Die von Ihnen benannte verantwortliche Person muss
- das entsprechende Alter haben sowie
- waffenrechtlich zuverlässig und,
- persönlich geeignet sein sowie
- ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition
nachweisen.
Sie müssen die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Waffenbehörde
Waffenbehörde
- Der Verein muss im Vereinsregister eingetragen sein.
- Die verantwortliche Person muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Wenn die verantwortliche Person unter 25 Jahre alt ist, wird diese von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten/Zeugnis über ihre geistige Eignung vorzulegen. Das Gutachten/Zeugnis muss die verantwortliche Person selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken.
- Die verantwortliche Person muss waffenrechtlich zuverlässig sein.
Als waffenrechtlich unzuverlässig kann die verantwortliche Person unter anderem eingeschätzt werden,- wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden ist oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation war bzw. diese unterstützt hat.
- wenn angenommen werden kann, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder unsachgemäß damit umgeht, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahrt oder Personen überlässt, die dazu nicht berechtigt sind.
- wenn sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam war.
- wenn sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen hat.
- Die verantwortliche Person muss persönlich geeignet sein.
Als persönlich nicht geeignet kann die verantwortliche Person unter anderem eingeschätzt werden, wenn- sie geschäftsunfähig ist.
- sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist.
- sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leidet.
- angenommen werden kann, dass sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren kann oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass sie andere oder sich selbst gefährdet.
- Die verantwortliche Person muss nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzt (Sachkunde).
Um die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nachweisen zu können, muss sie an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen haben. Der Lehrgang umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Am Ende des Lehrgangs wird eine Prüfung vor einer autorisierten Prüfungskommission abgelegt. Wurde die Prüfung bestanden, erhält die verantwortliche Person einen Nachweis, für welche Waffen und Munition die Sachkunde erworben wurde. Die verantwortliche Person kann die Sachkunde auch nur für die Waffen und Munition erlangen, die der schießsportliche Verein erwerben und besitzen möchten.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.
Sie müssen Waffen und Munition sicher aufbewahren. Das bedeutet generell, dass nur die die verantwortliche Person Zugriff auf Waffen und Munition hat, indem sie beispielsweise den Schlüssel ständig bei sich trägt oder anderweitig sicher verwahrt. Bewahren Sie Ihre Waffen und Munition nicht sicher auf, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße von bis zu 10.000 EUR verhängt werden kann. Zudem kann dadurch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person in Zweifel gezogen werden und dem Verein die Waffenbesitzkarte entzogen werden.
Bei der Antragstellung müssen Sie sowohl Angaben zum Aufbewahrungsort machen als auch zum Behältnis, in dem Sie Waffen und Munition aufbewahren wollen. Die Anforderungen an die Aufbewahrung richten sich nach § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.
Grundsätzlich können Sie sich an folgenden Vorgaben orientieren:- Erlaubnispflichtige Munition müssen Sie in einem Stahlblechschrank/behälter mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung aufbewahren.
- Um erlaubnispflichtige Langwaffen und Kurzwaffen aufzubewahren, benötigen Sie einen Waffenschrank. Welchen Waffenschrank Sie benötigen, richtet sich nach Anzahl und Art der Waffen und/oder Munition, die Sie erwerben und besitzen wollen.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN/EN 1143-1 mit bis zu 200 Kilogramm Gewicht dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen, bis zu 5 Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN/EN 1143-1 mit über 200 Kilogramm Gewicht dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad I nach der Norm DIN/EN 1143-1 dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- Für den Ort, an dem Sie den Waffenschrank aufstellen dürfen, gilt grundsätzlich folgende Regelung: Leben Sie mit einer anderen Person, die ebenfalls zum Waffenbesitz berechtigt ist, in einem gemeinsamen Haushalt dürfen Sie die Waffen in einem gemeinsamen Waffenschrank aufbewahren.
- Es ist auch erlaubt, Waffen und Munition bei einem Waffenhändler einzulagern. Hierfür müssen Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Sachkundenachweis (verantwortliche Person)
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- wenn unter 25 Jahren: fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der verantwortlichen Person
Online-Dienste vorhanden: nicht bekannt
Formulare vorhanden: nicht bekannt
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
10.08.2022
Ihre zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
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Ansprechpartner
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Position
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen:
- Als Servicedienstleisterin oder Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht registrieren
- Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte (ortsveränderlich) entgegennehmen
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjugendjagdschein ändern lassen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Ausnahme zum Verbot der Überlassung von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Eine Versammlung anmelden
- Erlaubnis für Waffenbesitz bei Erbe einer Waffen- oder Munitionssammlung beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Falknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Falknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Falknerjagdschein ändern lassen
- Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjahresjagdschein verlängern für ausländische Jugendliche
- Falknerprüfung Zulassung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen
- Jagdschein ersetzen wegen Verlust
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein ändern
- Jagdsteuer
- Jahresjagdschein beantragen nach Einziehung
- Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk ändern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
- Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Jugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendjagdschein Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein ändern lassen
- Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Schießerlaubnis beantragen
- Schießstätte (ortsfest) Erlaubnis beantragen
- Schießstätte (ortsveränderlich) Erlaubnis beantragen
- Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel für den Leiter einer Zweigniederlassung erteilen
- Tagesjagdschein beantragen nach Entzug
- Tagesjagdschein verlängern lassen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffenschein verlängern
- Wesentliche Änderungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Sprengstoffrecht anzeigen
- eine befristete Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen