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mixins.searchInfo_searchTermKinder und Jugendliche Inobhutnahme

Kinder und Jugendliche Inobhutnahme

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei einer akuten Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, eine Inobhutnahme durchzuführen. Kinder und Jugendliche können sich auch selbständig an das Jugendamt wenden und darum bitten, in Obhut genommen zu werden.

Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.01.13.02.05 Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz

Georg-Rückert-Str. 11
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
06132 787-1122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
Landkreis Mainz-Bingen online

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