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mixins.searchInfo_searchTermBei der Bundesnetzagentur über Post- und Paketdienstleister beschweren

Bei der Bundesnetzagentur über Post- und Paketdienstleister beschweren

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In Deutschland ist die Versorgung mit wichtigen Post- und Paketdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gesetzlich garantiert. Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung. Sie geht dazu unter anderem Beschwerden nach, fordert Unternehmen zur Prüfung oder Stellungnahme auf und sammelt Informationen, die auf Defizite in der Versorgung hindeuten.

Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört zum Beispiel, dass

  • es ausreichend Briefkästen sowie Filialen und Shops für Postdienstleistungen gibt,
  • Briefe und Pakete an jedem Werktag zugestellt werden,
  • Briefe und Pakete an der angegebenen Anschrift durch Einwurf in den Hausbriefkasten beziehungsweise durch persönliche Aushändigung zugestellt werden und
  • im Jahresdurchschnitt 8 von 10 Briefen nach einem Werktag und 8 von 10 Paketen nach 2 Werktagen bei der Empfängerin oder dem Empfänger ankommen.

Wenn die Bundesnetzagentur durch gehäufte Beschwerden oder eigene Auswertungen Auffälligkeiten feststellt, fordert sie das jeweilige Postunternehmen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.

Ihre zuständige Stelle:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Bürgereingaben Post (Referat 318)

Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
+49 228 141516

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