Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Voraussetzungen:
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.
Verfahrensablauf:
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.
Natürliche Personen wenden sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
- Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
- Gutachten über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
-
Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
- Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.05.52.01.03 KFZ Zulassungsstelle Oppenheim
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55276 Oppenheim
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online
Öffnungszeiten
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/
Ansprechpartner
Adresse
55276 Oppenheim
Telefon
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit abweichenden Abgas- und/oder Geräuschverhalten beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen nach Verlust beantragen
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
- Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Erlaubnis für den Betrieb von Einzelfahrzeugen beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- E-Plakette erhalten für E-Fahrzeuge aus dem Ausland
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
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- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Fahrzeug zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung anmelden
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
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- Fahrzeugverkauf anzeigen
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- Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen
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- Kfz-Zulassung neu aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Punkte und Folgen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
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- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
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- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Adresse
55276 Oppenheim
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