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Aufenthaltserlaubnis erteilen für Freiberufler

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler erhalten, wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben wollen.  Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (z.B. selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater)

Soweit erforderlich, müssen Sie eine Berufserlaubnis vorlegen. Die Berufserlaubnis ist eine staatliche Berufszulassung, mit der Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten dürfen (z.B. Heilberufe, Anwälte). Wenn Sie noch keine Berufserlaubnis haben, reicht aus, wenn Sie nachweisen, dass die Erteilung zugesagt wurde.

Ihre zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.05.51.02.01 allgemeine Ausländerbehörde

Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
Georg-Rückert-Str. 11
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
06132 7875199Bemerkung:
Fax der Ausländerbehörde
Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
Landkreis Mainz-Bingen online

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