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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Bauaufsicht, Bauförderung und Landesplanung (60)

Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0621 5909-0

Di und Fr 09.00 - 12.00 Uhr, sonst nach Vereinbarung

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