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Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund schulischer Berufsausbildung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Berufsausbildung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.

Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung wird für die Dauer der Ausbildung verlängert.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Aufenthalt zum Studium / Schule / Aus- und Weiterbildung / Qualifikation (22)

Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier: Allgemeines Aufenthaltsrecht (22)

Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
rollstuhlgerecht
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