Temporäre Halteverbotszone beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.
- Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
- Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
- Wichtig für die Beantragung sind
- der Ort
- der Zeitraum
- die Länge in Metern
- die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug
Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
- Hauptantrag
- Formlos
- Nachweise
- Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)
Kostenart:
Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__
Bezeichnung der Kosten:
Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Fristtyp:
Dauer (bei Spanne): 14 Tage
Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.
Fristtyp:
Dauer (bei Spanne): befristet
Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.
Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.
Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.
Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.
Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.
Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).
Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.
Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.
Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen StVB zur Abstimmung und Klärung der Details ist empfehlenswert.
20.06.2022
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
Das Meldeamt der Verbandsgemeinde arbeitet ausschließlich mittels Terminvergabe. Termine können Sie vor Ort an der Zentrale buchen oder selbst online.
Adresse
76877 Offenbach an der Queich
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Adresse
76877 Offenbach an der Queich
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
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Webseite
Raum
Zuständig für:
- Offenbach an der Queich:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Besucherparkausweis
- Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Hausnummernvergabe
- Parkausweis
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkplätze/Parkhäuser
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
- Straßensperrungen
- Städtischen Parkplatz anmieten
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Volkshochschule Angebote
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Wilder Müll Entsorgung
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Besucheranschrift
76877 Offenbach an der Queich
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Offenbach an der Queich:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Besucherparkausweis
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
- Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Gaststättenerlaubnis
- Hausnummernvergabe
- Kraftfahrzeug herrenlos melden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Parkplätze/Parkhäuser
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Straßensperrungen
- Städtischen Parkplatz anmieten
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Wilder Müll Entsorgung
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung