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mixins.searchInfo_searchTermKampfhund halten: Sachkunde nachweisen

Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.

Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.

Ihre zuständige Stelle:

Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bahnhofstraße 6-8
66869 Kusel
06381 4291-95
06381 4291-96

Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr

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