Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt
- Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
- Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.
keine
- Formulare: keine
- Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Amtes
- Schriftform erforderlich:
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
keine
05.10.2020
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
Das Meldeamt der Verbandsgemeinde arbeitet ausschließlich mittels Terminvergabe. Termine können Sie vor Ort an der Zentrale buchen oder selbst online.
Adresse
76877 Offenbach an der Queich
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Adresse
76877 Offenbach an der Queich
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Offenbach an der Queich:
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Bestattung Durchführung
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Friedhof Nutzungsrecht erwerben
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vaterschaftsanerkennung
Adresse
76877 Offenbach an der Queich
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Offenbach an der Queich:
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Bestattung Durchführung
- Brandschutz
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vaterschaftsanerkennung