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Beihilfe Tierseuchenkasse

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz kann Ihnen als Tierbesitzer Beihilfen gewähren, um Verluste, die durch Tierseuchen oder deren Bekämpfung entstanden sind, zu mindern. Darüber hinaus gewährt die Tierseuchenkasse Beihilfen im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Erhaltung der Tiergesundheit.

Beihilfen werden allerdings nur für Tiere gewährt, für die eine Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse besteht (also Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker).
Die Beihilfen sind in der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz geregelt.
Hinweis:. Eine Beihilfe wird nicht gewährt in Fällen, in denen das Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung vorsieht.

Spezielle Hinweise für Landkreis Südliche Weinstraße

Tierseuchenkassenbeiträge

Die Tierseuchenkassenbeiträge werden seit dem Jahr 2006 direkt von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, Burgenlandstr. 7 in 55543 Bad Kreuznach erhoben.

Diese ist grundsätzlich telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Tel.Nr. 0671 7931212 (Beitragsverfahren und Tierzahlmeldungen) erreichbar.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinäramt (Ref. 72)

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Arzheimer Straße 1
76829 Landau in der Pfalz
Bemerkung:
Dienstgebäude 2
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06341 940-0
06341 940-500

Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

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