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Abfallgebühr zahlen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kusel

Für die Abfallbeseitigung im Landkreis Kusel gelten folgende Gebühren:

Private Haushalte

Die Monats- bzw. Jahresgebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten beträgt je Haushalt bei einem  


GrößeMonatsgebührJahresgebührEin-Personen-Haushalt60 Liter Volumen9,67 €116,00 €Zwei-Personen-Haushalt
60 Liter Volumen
12,67152,00Drei-Personen-Haushalt
120 Liter Volumen
17,67212,00Vier-Personen-Haushalt
120 Liter Volumen
21,33256,00Fünf-Personen-Haushalt
180 Liter Volumen
25,00300,00Sechs-Personen-Haushalt180 Liter Volumen
28,00336,00Sieben-Personen-Haushalt
240 Liter Volumen
31,67380,00Acht-Personen-Haushalt
240 Liter Volumen
34,67416,00Neun- und Mehr-Personen-Haushalt
240 + 60 Liter Volumen
37,00444,00



Privathaushalte - Veranlagungsgrundlagen

  • Für anschlusspflichtige bewohnte Grundstücke wird grundsätzlich jedem Haushalt ein Restabfallbehälter zugeteilt.
  • Maßgeblich für die Größe des Abfallgefäßes ist die jeweilige Zahl der Haushaltsmitglieder.
    Als Haushaltsmitglied zählt jede Person, die sich tatsächlich ohne Rücksicht auf die Meldepflicht auf dem Grundstück aufhält.
  • Das Mindestvolumen pro Haushaltsmitglied beträgt 7,5 Liter pro Woche.
  • Reicht dieses Gefäßvolumen nicht aus, kann ein Gefäß mit größerem Volumen beantragt werden.
  • Die Abfuhr der Restabfallgefäße erfolgt 4-wöchig.
  • Hinweis: Für die Entsorgung von Grundstücken, auf denen sowohl Abfälle aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen Herkunftsbereichen anfallen (gemischt genutzte Grundstücke gemäß §13 Abs.5 Abfallsatzung), bei denen die für den Wohnzweck ausgewählten Behältnisse zur Entsorgung des gesamten Abfalls objektiv ausreichen, richtet sich die Monats- bzw. Jahresgebühr nach der Haushaltsgröße nach Abs. 1 zzgl. einer jährlichen Gebühr von 10,00 €.




Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 5 - Umwelt, Planung und Bauen

Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Aufzug vorhanden
06381 424-0
06381 424-440

Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr

Freitag 07:15 - 12:00 Uhr


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