Abfallgebühr zahlen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kusel
Für die Abfallbeseitigung im Landkreis Kusel gelten folgende Gebühren:
Private Haushalte
Die Monats- bzw. Jahresgebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten beträgt je Haushalt bei einem
GrößeMonatsgebührJahresgebührEin-Personen-Haushalt60 Liter Volumen9,67 €116,00 €Zwei-Personen-Haushalt
60 Liter Volumen
12,67152,00Drei-Personen-Haushalt
120 Liter Volumen
17,67212,00Vier-Personen-Haushalt
120 Liter Volumen
21,33256,00Fünf-Personen-Haushalt
180 Liter Volumen
25,00300,00Sechs-Personen-Haushalt180 Liter Volumen
28,00336,00Sieben-Personen-Haushalt
240 Liter Volumen
31,67380,00Acht-Personen-Haushalt
240 Liter Volumen
34,67416,00Neun- und Mehr-Personen-Haushalt
240 + 60 Liter Volumen
37,00444,00
Privathaushalte - Veranlagungsgrundlagen
- Für anschlusspflichtige bewohnte Grundstücke wird grundsätzlich jedem Haushalt ein Restabfallbehälter zugeteilt.
- Maßgeblich für die Größe des Abfallgefäßes ist die jeweilige Zahl der Haushaltsmitglieder.
Als Haushaltsmitglied zählt jede Person, die sich tatsächlich ohne Rücksicht auf die Meldepflicht auf dem Grundstück aufhält. - Das Mindestvolumen pro Haushaltsmitglied beträgt 7,5 Liter pro Woche.
- Reicht dieses Gefäßvolumen nicht aus, kann ein Gefäß mit größerem Volumen beantragt werden.
- Die Abfuhr der Restabfallgefäße erfolgt 4-wöchig.
- Hinweis: Für die Entsorgung von Grundstücken, auf denen sowohl Abfälle aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen Herkunftsbereichen anfallen (gemischt genutzte Grundstücke gemäß §13 Abs.5 Abfallsatzung), bei denen die für den Wohnzweck ausgewählten Behältnisse zur Entsorgung des gesamten Abfalls objektiv ausreichen, richtet sich die Monats- bzw. Jahresgebühr nach der Haushaltsgröße nach Abs. 1 zzgl. einer jährlichen Gebühr von 10,00 €.