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mixins.searchInfo_searchTermErstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen

Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Vor Aufnahme einer vorübergehenden, gelegentlich ausgeübten Dienstleistung in einem nach der Gewerbeordnung (GewO) reglementierten Beruf, bei dem ein Sachkunde- bzw. Unterrichtsnachweis verlangt wird, ist die Tätigkeit vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Anzeige kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Alle zwölf Monate seit der letzten Anzeige ist die Anzeige formlos zu wiederholen, solange die weitere Erbringung von Dienstleistungen beabsichtigt ist.

Die Anzeigepflicht gilt auch für Arbeitnehmer, sofern auch für diese ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis vorgeschrieben ist.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten

Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
06373 504-0
06373 504-22100
Montag - Freitag  08:30 - 12:00  Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung

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