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Brandschutz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aufgabenträger sind

  • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
  • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land - aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks - Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.

Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern - Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.

Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

Werkfeuerwehr: Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.

Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz

Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

Eine allgemeine Information zur Feuerwehr, die einzelnen Wehren in den Gemeinden und der Städte Lauterecken und Wolfstein, erhalten Sie hier.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kusel - Kreis Kusel

Der Landkreis Kusel mit der Kreisverwaltung Kusel umfasst die Verbandsgemeinden Kusel-Altenglan, Lauterecken-Wolfstein und Verbandsgemeinde Oberes Glantal.

Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Aufzug vorhanden
06381 424-0
06381 424-440

Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag bis Mittwoch:  07.15 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag: 07.15 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch07:15 Uhr - 17:00 UhrDonnerstag07:15 Uhr - 18:00 UhrFreitag07:15 Uhr -12:00 Uhr


Öffnungszeiten Kfz.-Zulassungsstelle Kreisverwaltung Kusel
Montag bis Mittwoch:  07.15 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr

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