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mixins.searchInfo_searchTermGewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Schadensfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Schadensfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Die Arbeitsschutzbehörde kann eine sicherheitstechnische Beurteilung einer zugelassenen Überwachungsstelle verlangen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift 10 02 62
67402 Neustadt an der Weinstraße
+49 6321 99-0
+49 6321 333-98
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