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mixins.searchInfo_searchTermStrafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Abt. II - Ordnungsverwaltung

Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 592-0
06371 592-199

Montag - Mittwoch:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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