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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 3.1 Ordnungsbehörde und ÖPNV

Ordnungsbehörde und ÖPNV

Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
rollstuhlgerecht
0631 7105-0
0631 7105-474

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können Sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.