Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.