Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen (Verzichtserklärung)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Erforderliche Löschungen im Berufsregister werden von der zuständigen Steuerberaterkammer vorgenommen.
Ergeben sich bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder einer Berufsausübungsgesellschaft Gründe für eine Löschung, dann müssen sie diese der Steuerberaterkammer mitteilen. Nach der Mitteilung erfolgt die erforderliche Löschung im Berufsregister.
Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind im Berufsregister zu löschen, wenn
- die Bestellung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
- die berufliche Niederlassung aus dem Registerbezirk verlegt wird.
Berufsausübungsgesellschaften sind im Berufsregister zu löschen, wenn
- die Anerkennung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
- der Sitz aus dem Registerbezirk verlegt wird.
Weitere Beratungsstellen sind im Berufsregister zu löschen, wenn die Beratungsstelle aufgelöst ist.
Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend.
Berufsausübungsgesellschaften müssen jedoch der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Registergerichtseintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden.
Es fallen keine Gebühren an.
Mitteilungen zu Löschungen im Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Tage
Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Gründe für Löschungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister. Außerdem werden bestimmte Daten aus dem Berufsregister an die Vollmachtsdatenbank weitergeleitet. Mit dem Instrument der Vollmachtsdatenbank können Berufsausübungsgesellschaften bzw. Steuerberater elektronisch ihre Vertretungsberechtigung für ihre Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen und auch Daten abrufen.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dieses Steuerberaterverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Verzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.
30.01.2025
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