Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe für einen verantwortlichen Leiter einer Brauchtumsschützenvereinigung beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie als verantwortlicher Leiter einer Brauchtumsschützenvereinigung auf Veranstaltungen, die dem Brauch dienen, mit Kartuschenmunition schießen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe.
Mitglieder einer Brauchtumsschützenvereinigung sind berechtigt, Einzellader-Langwaffen und bis zu 3 Repetier-Langwaffen sowie der dazugehörigen Munition zu erwerben und zu besitzen. Dazu wird eine Bescheinigung für die Mitgliedschaft in einer Brauchtumsschützenvereinigung benötigt.
Unter Brauchtum versteht man die Ausübung einer langjährigen Tradition. Zumeist hat diese Ausübung einen geschichtlichen Hintergrund oder eine regionale Gepflogenheit. In diesem Zusammenhang muss das Schießen mit einer Schusswaffe einen notwendigen Zweck für die Ausübung des Brauchtums erfüllen und darf keinen alleinigen beziehungsweise überwiegenden Zweck bilden.
Für die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten bei Veranstaltungen, die der Brauchtumspflege dienen, muss ein verantwortlicher Leiter aus der Brauchtumsschützenvereinigung benannt werden. Zusätzlich muss ein Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen werden.
Die Erlaubnis wird für maximal 5 Jahre erteilt.