Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzÄndern sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz wesentliche Dinge im Unternehmen, so müssen Sie die zuständige Behörde darüber informieren und in bestimmten Fällen eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen.
Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:
- Wechsel des Inhabers oder des Geschäftsführers
- Wechsel des Verkehrsleiters
- Änderung des Betriebssitzes
- Änderungen der Rechtsform