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Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr

Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
rollstuhlgerecht
06344 509-0
06344 509-199

montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr

mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr

donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen

freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr

  • Pass- und Einwohnermeldewesen
  • Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
  • Bestattungswesen und Standesamt
  • Fundbüro
  • Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Schnakenbekämpfung
  • Gewerberecht
  • Fischereiwesen
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
  • Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
  • Kommunaler Vollzugsdienst
  • Bezirksbeamter der Polizei 

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