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mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr

Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
rollstuhlgerecht
06344 509-0
06344 509-199

montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr

mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr

donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen

freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr

  • Pass- und Einwohnermeldewesen
  • Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
  • Bestattungswesen und Standesamt
  • Fundbüro
  • Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Schnakenbekämpfung
  • Gewerberecht
  • Fischereiwesen
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
  • Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
  • Kommunaler Vollzugsdienst
  • Bezirksbeamter der Polizei 

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