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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis verlängern für außergewöhnliche Härtefälle

Aufenthaltserlaubnis verlängern für außergewöhnliche Härtefälle

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte. Die härtefallbegründenden Umstände sind auch weiterhin gegeben. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie auch weiterhin eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Außerdem dürfen die Gründe, die ein Ausreisehindernis begründen, sowie die sonstigen einer Beendigung des Aufenthalts entgegenstehenden Gründe nicht entfallen sein.

Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis müssen weiterhin gegeben sein (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, geklärte Identität, kein Ausweisungsinteresse), sofern die Ausländerbehörde nicht im Ermessen hiervon absieht.

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie weiterhin nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann nur auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

Ihnen gegenüber kann auch weiterhin eine Wohnsitzauflage erlassen werden.

Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII) und Kindergeld.

Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.

Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht

17er Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 53-0
07274 53-229

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

Di. geschlossen

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Annahmeschluss Ausländerbehörde:
jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

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