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Kommunaler Vollzugsdienst

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie:

  • Ruhestörungen,
  • Belästigungen der Allgemeinheit,
  • Verfolgung der Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen wie beispeilsweise
    • Feld -/Wegesatzung,
    • Straßenreinigungssatzung,
    • Gefahrenabwehrverordnung

Diese Aufgaben können kommunale Vollzugsbeamte unter Umständen auch mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

In kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz ist der kommunale Vollzugsdienst i.d.R. für die Verbringung von psychisch Kranken zuständig und übernimmt hierbei die Einlieferung dieser in entsprechende Einrichtungen. In allen anderen Kommunen ist die hierfür zuständige Behörde die jeweilige Kreisverwaltung. In größeren Städten und Kommunen besteht eine Trennung zwischen kommunalem Vollzugsdienst und der Verkehrsüberwachung. In kleineren Kommunen sind die kommunalen Vollzugsbeamten oft auch gleichzeitig Hilfspolizeibeamte und somit für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

Untere Buchstraße 22
76751 Jockgrim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: "Am Verwaltungsgebäude Untere Buchstraße (max. 2 Stunden)", Anzahl: 20, Gebühren nein
Parkplatz: "Entlang der Bahnlinie, Zufahrt gegenüber Bürgerhaus (zeitlich nicht begrenzt)", Anzahl: 100, Gebühren nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren nein
S 51 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
S 52 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
Linie 598
Linie 556
+49 7271 599-0
+49 7271 599-115

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

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