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mixins.searchInfo_searchTermAnzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Fachbereich Bürgerdienste

Untere Buchstraße 22
76751 Jockgrim

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