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mixins.searchInfo_searchTermBefreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen

Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch von der Prüfung befreien lassen. Dies gilt für

  • Professorinnen und Professoren,
  • ehemalige Finanzrichterinnen und Finanzrichter und
  • ehemalige Beamtinnen und Beamte des höheren oder gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte.

Den Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung stellen Sie bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, stellen Sie den Antrag im Bezirk Ihres Wohnsitzes.

Ihre zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
+49 6131 95210-0
+49 6131 95210-40
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