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Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Der Bewerber erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis erteilt.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Germersheim

Für den Landkreis Germersheim wird die Fahrschulerlaubnis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach erteilt.


Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Germersheim

Germersheim gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Germersheim.

Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
07274 960-0
07274 960-247

Öffnungszeiten Allgemeine Verwaltung

Montag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:45 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 bis 12:00 Uhr
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Mittwoch
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Donnerstag
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13:45 bis 18:00 Uhr
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