Gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEU-Bürger:
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz unterliegen keinen Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Ausnahme: Staatsangehörige des neuen EU-Mitgliedstaates Kroatien benötigen für eine Erwerbstätigkeit als Au-pair-Beschäftigte eine Arbeitserlaubnis EU von der Agentur für Arbeit. Diese Regelung gilt während einer Übergangsphase zunächst bis zum 30.Juni 2015. Danach unterliegen sie wie die anderen EU-Staaten ebenfalls keinen Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Nicht-EU-Bürger:
Au-pair-Beschäftigte, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sind, müssen nach der Einreise vor Ablauf der Geltungsdauer des nationalen Visums eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung beantragen.
Au-pair-Beschäftigte, die Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika sind, können – unabhängig von Zweck und Dauer des Aufenthalts – ohne Visum einreisen. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Bundesgebiet innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Als Staatsangehöriger oben genannter Staaten sollten Sie allerdings wegen der Frage, ob sich trotz grundsätzlich bestehender Visumfreiheit die Einreise mit einem Visum für eine Au-pair-Beschäftigung empfiehlt, mit der deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufnehmen.
Die Aufenthaltserlaubnis für eine Au-pair-Beschäftigung gilt für:
- die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie und
- die Kinderbetreuung
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Städte.
- Für Au-pair-Beschäftigte:
- Sie sind zwischen 18 und unter 25 Jahre alt. Bei Staatsangehörigen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) gilt ein Mindestalter von 17 Jahren. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter.
- Sie besitzen Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie besitzen
- ein gültiges nationales "Visum für Au-pair-Beschäftigte" (nicht erforderlich für EU-Bürger),
- einen abgeschlossenen Au-pair-Vertrag (mindestens 6 Monate, maximal 1 Jahr) und
- eine Krankenversicherung.
- angemeldeter Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie
- Für Gastfamilien:
- Die Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache.
- Die Agentur für Arbeit hat, wenn nötig, der Beschäftigung zugestimmt
Bitte beachten Sie auch die weitere Information zum Thema „Au-pair“ in der folgenden Leistung:
- gültiger Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie
- Nachweis der Krankenversicherung
- Au-pair-Vertrag
100 Euro
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung vor Ablauf des Einreisevisums bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie ohne Visum eingereist, müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen. Erst nach der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Au-pair-Beschäftigung dürfen Sie Ihre Tätigkeit als Au-pair ausüben.
- § 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Bemerkung: Erfordernis eines Aufenthaltstitels
- § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Bemerkung: Nationales Visum
- § 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Bemerkung: Beschäftigung
- § 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Bemerkung: Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung
- § 284 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch ( SGB III)
Bemerkung: Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten
- § 12 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Bemerkung: Au-pair-Beschäftigungen
Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
76726 Germersheim
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Annahmeschluss Ausländerbehörde:
jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Ansprechpartner
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Bemerkung:
3. OG
Telefon
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen Mobiler-ICT-Karte
- Aufenthaltserlaubnis erteilen aufgrund ausgeprägter Berufskenntnisse
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Freiberufler
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug des Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für ein studienbezogenes Praktikum EU
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung als Fachkraft unabhängig einer Qualifikation
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung bei öffentlichen Interesse
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Durchführung einer Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilli-gendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis verlängern
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund ausgeprägter Berufskenntnisse
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund ausstehender Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund schulischer Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für Flüchtlinge
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für Opfer einer Straftat
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für außergewöhnliche Härtefälle
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Nachzug des Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für in Deutschland geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Beamter
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft unabhängig einer Qualifikation
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung bei öffentlichen Interesse
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle
- Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Brexit
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten
- Niederlassungserlaubnis Erteilung
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstä-tigkeit für Freiberufler beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen