Grundstücksverkauf Genehmigung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie möchten rechtswirksam Eigentum, Rechte oder Forderungen an Ihrem Moor- und Ödland-Grundstück oder an Ihrem landwirtschaftlich und/oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstück an Dritte übertragen. Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Diese wird erforderlich bei der Übertragung:
- eines Miteigentumsanteils an einem der genannten Grundstücke;
- eines Erbanteils an einen anderen als an einen Miterben, wenn der Nachlaß im wesentlichen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besteht;
- der Nutzungsrechte an einem Grundstück.