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mixins.searchInfo_searchTermRegistrierung für Ethik-Kommissionen zum Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Registrierung für Ethik-Kommissionen zum Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Klinische Prüfungen von Arzneimitteln sind dazu bestimmt, die Wirksamkeit von neuen Arzneimitteln nachzuweisen und deren Sicherheit sowie Verträglichkeit festzustellen. Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für solche klinischen Prüfungen ist eine ethische Überprüfung durch Ethik-Kommissionen.

Als öffentlich-rechtliche Ethik-Kommission eines Bundeslandes müssen Sie sich registrieren, um an dem Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilzunehmen.

Den Registrierungsantrag müssen Sie als Träger der Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Das BfArM entscheidet über den Antrag im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Ihre zuständige Stelle:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Registrierung von Ethik-Kommissionen

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Bemerkung:
Dienstsitz Bonn Abteilung Verwaltung, Justitiariat
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln, Stadt
Bemerkung:
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