Aufstellen von Geldspielgeräten
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltungen der kreisfreien und kreisangehörigen Städte der Hauptniederlassung des Antragstellers.
In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig.
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Antragsformular
03.04.2025
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr
Besucheranschrift
67360 Lingenfeld
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen
freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr
Bemerkung:
- Pass- und Einwohnermeldewesen
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
- Bestattungswesen und Standesamt
- Fundbüro
- Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Schnakenbekämpfung
- Gewerberecht
- Fischereiwesen
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
- Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Bezirksbeamter der Polizei
Ansprechpartner
Adresse
67360 Lingenfeld
Bemerkung:
Gebäude: Hauptgebäude
Besucheranschrift
67360 Lingenfeld
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Lingenfeld:
- Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahmegenehmigung bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung vor erster Inbetriebnahme prüfen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung prüfpflichtige Änderungen nach Wiederinbetriebnahme prüfen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend prüfen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Brandschutz
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Europäischen Berufsausweis beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Heirat anmelden
- Hundeangriff Meldung
- Kampfmittel melden
- Katastrophenschutz
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Probe-Alarm und Probe-Warnungen am bundesweiten Warntag
- Prostitutionstätigkeit anmelden
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schankerlaubnis beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Straßensperrungen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierquälerei
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Ordnungsamt
Postfach
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
67360 Lingenfeld
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
- Kommunaler Ordnungsdienst der Verbandsgemeinde Lingenfeld
- Vollzugs- und Vollstreckungsbehörde
- Abwehr von Gefahren sowie Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung