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mixins.searchInfo_searchTermTierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang

Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Registrierungspflicht:
Unternehmen, Anlagen und Betriebe, die bei der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten aktiv werden wollen, müssen ihre Tätigkeit vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie werden dann registriert.

Zulassungs- bzw. Genehmigungspflicht:
Anlagen oder Betriebe, die bestimmte Tätigkeiten, bedürfen einer Zulassung durch die zuständige Behörde. 

Hierunter fallen z.B.: 

  • Verarbeitungsbetriebe
  • Bestimmte Verbrennungsbetriebe/Mitverbrennungsbetriebe von Tierischen Nebenprodukten
  • Betriebe, die tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte als Brennstoff verwenden
  • Hersteller von Heimtierfutter
  • Hersteller von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
  • Betriebe, die tierischer Nebenprodukte und/oder Folgeprodukte zu Biogas oder Kompost umwandeln
  • Bestimmte Behandlungsbetriebe tierischer Nebenprodukte (z.B. Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial)
  • bestimmte Lagerbetriebe von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukte (z.B. bei vorgesehener Deponierung, Verbrennung, Verwendung als Brennstoff, Verwendung als Futtermittel, Verwendung als organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel)

In seltenen Fällen sind für bestimmte Verwendungen von tierischen Nebenprodukten Genehmigungen erforderlich, z.B. für die Verbrennung von Pferden in Krematorien, für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten im Rahmen von Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken oderfür die Präparation von Tierkörpern.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr

Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
rollstuhlgerecht
06344 509-0
06344 509-199

montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr

mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr

donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen

freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr

  • Pass- und Einwohnermeldewesen
  • Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
  • Bestattungswesen und Standesamt
  • Fundbüro
  • Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Schnakenbekämpfung
  • Gewerberecht
  • Fischereiwesen
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
  • Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
  • Kommunaler Vollzugsdienst
  • Bezirksbeamter der Polizei 

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